AGB


Vermieter: Gustav Seitz Stiftung, Platz der Jugend 3, 15374 Müncheberg OT Trebnitz Steuernummer: 064/142/08639, Ust.-ID: DE 118715026

§ 1 - Mietgegenstand und Schlüssel

(1) Der Vermieter vermietet Gästewohnungen im Gustav Seitz Gästehaus, Platz der Jugend 3, 15374 Müncheberg OT Trebnitz. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Bett- und Badwäsche sind im Preis enthalten. Der Mieter ist berechtigt, während des Aufenthaltes einen Parkplatz sowie Waschmaschine und Trockner im Hauswirtschaftsraum des Gästehauses unentgeltlich zu nutzen.

(3) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustür-/Wohnungsschlüssel.


§ 2 – Mietzeit, An- und Abreise

(1) Die Mietobjekte können für einen Zeitraum von 1 Nacht bis maximal 30 Nächten gemietet werden. Mietzeiten von über 30 Nächten können schriftlich angefragt werden.

(2) Am Anreisetag steht dem Mieter die Gästewohnung ab 15.00 Uhr, am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter das Objekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter oder seinen Beauftragten zu übergeben und den Schlüssel auszuhändigen.


§ 3 – Zahlungsweise

(1) 100 % des Mietpreises werden bis 14 Tage vor Ankunft fällig. Bei Buchung innerhalb 14 Tagen vor Ankunft wird der Betrag sofort fällig. Die Mietzahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich auf das Konto der Gustav Seitz Stiftung zu leisten bei der

Sparkasse Märkisch-Oderland
IBAN: DE74 1705 4040 0020 0510 18
BIC: WELADED1MOL (nur bei Überweisungen aus dem Ausland erforderlich)


§ 4 - Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn ohne einen Nachmieter zu benennen der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

(2) Bei Kündigung später als 14 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Mietpreises fällig.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(3) Bei Buchungen über ein Buchungsportal (Airbnb, Booking.com oder andere) gelten die jeweils dort angegebenen Stornierungsbedingungen.

(4) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab oder reist er ohne storniert zu haben nicht an, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(5) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.


§ 5 – Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich in geeigneter Form anzuzeigen. 

(2) Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form mitzuteilen, anderenfalls haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

(3) Die Haltung von Tieren ist in dem Mietobjekt nicht gestattet.

(4) Partys, Feiern, Junggesellenabschiede sind in dem Mitobjekt nicht gestattet.

(5) Die üblichen Ruhezeiten zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 und 7.00 Uhr sind einzuhalten.

(6) Die Hausordnung wird hiermit zur Kenntnis gegeben bzw. liegt im Mietobjekt aus. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.


§ 6 – Haftung des Vermieters bei unvorhersehbaren/unvermeidbaren Umständen

(1) Bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

(2) Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.


§ 7 – Schriftform und Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Ein Mietvertrag mit der Gustav Seitz Stiftung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.